Zum einen musste er Schadenersatz in der Höhe von CHF 13.50 leisten, weil er ein anstaltseigenes T-Shirt beschädigt hatte (p. 3009). Zum anderen wurde er mit Disziplinarverfügung vom 25.09.2020 mit 10 Tagen Arrest wegen Besitzes von ca. 54 Gramm Cannabis und ca. 1 Gramm Kokain bestraft und von der Anstalt zur Verfügung gestellt (p. 3714 ff.). Diese mehrfache Missachtung der Anstaltsregeln während der Haft und das Verhalten des Beschuldigten wirken sich leicht straferhöhend aus. Der Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt AR.________ vom 24.07.2019 (p. 3008 ff.), der Vollzugsbericht derselben Anstalt vom 22.10.2020 (p. 3768 ff.)