_ zukommen zu lassen. Im Regionalgefängnis BH.________ (Ort) wurde am 25.01.2018 zudem eine Disziplinarmassnahme gegen den Beschuldigten verhängt. So wurde er mit einem Arrest von 3 Tagen bestraft, weil er sich einer vereinbarten Untersuchung im Spital verweigerte bzw. nicht kooperierte (p. 100 ff.). Sodann kam es in der Justizvollzugsanstalt AR.________ zu weiteren zwei Disziplinarmassnahmen. Zum einen musste er Schadenersatz in der Höhe von CHF 13.50 leisten, weil er ein anstaltseigenes T-Shirt beschädigt hatte (p. 3009).