4124 f.): Betreffend das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren ist zu bemerken, dass dem Beschuldigten mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 31.10.2017 das persönliche Teilnahmerecht betreffend die Einvernahmen von D.________ und E.________ verweigert wurde, weil er gemäss der Staatsanwaltschaft seine Parteirechte missbraucht hatte, um auf die genannten Personen einzuwirken (p. 3204 ff.). Der Beschuldigte versuchte weiter, aus der Untersuchungshaft mehrere im Boden eines Papiersacks versteckte Briefe sowie eine Botschaft auf der Innenseite einer Jeans hinauszuschmuggeln und E.________ zukommen zu lassen.