Das Urteil aus Frankreich, mit dem der Beschuldigte zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde, datiert vom 17. November 2006 (pag. 3305 f.) und kann im heutigen Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. hierzu Urteile des Bundesgerichts 1B_88/2015 vom 7. April 2015 und 6B_1280/2015 vom 1. Juni 2016). Was das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. November 2011 angeht, mit dem der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde (pag.