Die VBRS-Richtlinien sehen beim Tatbestand der Drohung eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor, für einen Täter, welcher der getrenntlebenden Partnerin in einer kriselnden Beziehung mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht, worauf die Partnerin wegen dem zur Gewalt neigenden Täter Angst hat und sich kaum mehr auf die Strasse traut (S. 49). Vorliegend drohte der Beschuldigte seiner damaligen Lebenspartnerin E.________ mit der auf die Jeanshose geschriebenen Nachricht, dass sie sich ihm gegenüber in Schwierigkeiten bringen werde, wenn sie nicht schweige resp.