27. Strafe für die versuchte Drohung 27.1 Objektive Tatkomponenten Geschützte Rechtsgüter von Art. 180 StGB sind die innere Freiheit und das Sicherheitsgefühl (DELNON/RÜDY, in: Basler Kommentar Strafrecht, a.a.O., N 5 zu Art. 180 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen beim Tatbestand der Drohung eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor, für einen Täter, welcher der getrenntlebenden Partnerin in einer kriselnden Beziehung mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht, worauf die Partnerin wegen dem zur Gewalt neigenden Täter Angst hat und sich kaum mehr auf die Strasse traut (S. 49).