123 schuldigten versteckt. Im Übrigen überwies der Beschuldigte aus den Drogengeschäften stammendes Geld mittels RIA Financial Services an in der Dominikanischen Republik und in Spanien wohnhafte Familienmitglieder bzw. Bekannte und zahlte D.________ wie auch E.________ teilweise geringe Summen davon bar aus. Die Geldwäscherei stellt demnach offensichtlich eine Folgehandlung des Drogenhandels dar, was im Rahmen der Asperation zu berücksichtigen sein wird (E. 25.3 unten).