dadurch dem grössten Risiko aussetzte, war ihm offensichtlich egal. Schliesslich nutzte er auch den Umstand, dass sich D.________ in schwierigen finanziellen Verhältnissen befand, ungeachtet der schwerwiegenden Folgen, die sein Handeln für D.________ haben könnte und schliesslich auch hatte – D.________ wurde unter anderem zu einer Landesverweisung verurteilt, obwohl er bereits seit 27 Jahren in der Schweiz lebte und hier zwei Kinder hat (vgl. u.a. pag. 4316 f.) – für die Erreichung seiner eigenen finanziellen Ziele aus. Das Handeln des Beschuldigten zeugt demnach von einer erheblichen kriminellen Energie und ist als dreist, perfide und skrupellos zu bezeichnen.