Der Beschuldigte war demnach offensichtlich der Organisator und Koordinator des Drogeneinkaufs und - transports resp. – wie die Vorinstanz es zutreffend nannte – der «Dreh- und Angelpunkt» zwischen den ausländischen Drogenverkäufern und den Käufern und Verkäufern resp. den Zwischenhändlern in der Schweiz. Er handelte des Weiteren sehr professionell und traf diverse Massnahmen, um sein Risiko zu minimieren und sich «die Hände» so wenig «schmutzig machen» zu müssen wie nötig.