47 StGB). Vorliegend erfolgten deutlich mehr Einfuhren und Verkäufe, was unter dem Titel «Art der Tatbegehung und Verwerflichkeit des Handelns» thematisiert wird. 24.2.2 Art der Tatbegehung und Verwerflichkeit des Handelns Die Art und Weise des Vorgehens sowie die Verwerflichkeit des Handelns des Beschuldigten sind vorweggenommen verschuldens- und straferhöhend zu gewichten.