Im Folgenden geht die Kammer bei der Bemessung der Strafe für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz von der mengenmässigen Qualifikation aus und erhöht die hierfür festgesetzte «Einstiegsstrafe» – unter dem Titel der Art der Tatbegehung und der Verwerflichkeit des Handelns – sodann aufgrund der zusätzlich erfüllten banden- und gewerbsmässigen Qualifikationen. 24.2 Objektive Tatkomponenten 24.2.1 Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Das Betäubungsmittelstrafrecht dient dem Schutz der Volksgesundheit (BGE 122 IV 211 E. 4.).