Der hierarchischen Stellung kann im Rahmen der weiteren Prüfung angemessen Rechnung getragen werden, wobei hier das Hierarchiestufenmodell durchaus als Kontrollrechnung dienen kann. Im Folgenden geht die Kammer bei der Bemessung der Strafe für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz von der mengenmässigen Qualifikation aus und erhöht die hierfür festgesetzte «Einstiegsstrafe» – unter dem Titel der Art der Tatbegehung und der Verwerflichkeit des Handelns – sodann aufgrund der zusätzlich erfüllten banden- und gewerbsmässigen Qualifikationen.