47 StGB) als Orientierungshilfe bei, um basierend auf der so ermittelten, ungefähren Strafhöhe aufgrund weiterer strafzumessungsrelevanter Umstände des Einzelfalls letztlich zur verschuldensangemessenen Strafe zu gelangen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens Urteil des Bundesgerichts 6B_828/2020 vom 1. September 2021 E. 3.3.2). In der neusten Auflage des OFK Betäubungsmittelgesetz von FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER findet sich eine