Die abstrakt höchste Strafandrohung liegt in casu bei den qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, weshalb zunächst hierfür eine Strafe zuzumessen ist. Sodann sind die Strafen für die Geldwäscherei, schwerer Fall, für die Urkundenfälschung und für die versuchste Drohung auszufällen und aufgrund der Gleichartigkeit der Strafen zu apserieren. Wie die Vorinstanz korrekt festhielt, ist vorliegend für sämtliche sowohl der Geld- als auch der Freiheitsstrafe zugänglichen Delikte – d.h. auch für die Urkundenfälschung und die versuchte Drohung – eine Freiheitsstrafe auszufällen.