19.2 Subsumtion Der Beschuldigte schrieb im Regionalgefängnis BQ.________ (Ort) zwischen dem 18. und 25. Oktober 2017 auf die Innenseite seiner Jeanshose, die seiner damaligen Lebenspartnerin, E.________, am 25. Oktober 2017 mit der Dreckwäsche des Beschuldigten in einem Papiersack hätte ausgehändigt werden sollen, unter anderem Folgendes: Schweige, sonst bringst Du Dich in Schwierigkeiten. Vertraue nichts Deiner Anwältin an, sie arbeitet mit dem Staatsanwalt zusammen. Mach keine weiteren Aussagen. Mach keine Aussagen gegen mich, sag, dass Du nichts weisst.