Dem Beschuldigten ging es offensichtlich darum, eine echte Urkunde vorzutäuschen. Er beachsichte, die Bank über seine angebliche Arbeitstätigkeit zu täuschen und von dieser, durch die Einreichung dieses Lohnausweises, den Erhalt eines Kredits für die Hypothek seines Hauses zu erlangen, obwohl er in Wahrheit gar nicht arbeitete und somit nicht über das entsprechende Einkommen verfügte. Der Beschuldigte handelte mithin sowohl mit Täuschungs- als auch mit unrechtmässi-