Damit überschritt er die Schwelle zum «grossen Umsatz» (= CHF 100'000.00) um mehr als das 2.7-Fache. Wie die Vorinstanz zurecht erwog, betrieb er einen beachtlichen Aufwand, um die staatliche Einziehung dieses Geldes zu vereiteln. So wechselte bzw. liess er den Erlös aus den Kokainverkäufen in der Schweiz von Schweizerfranken in Euro wechseln und brachte diese Bargeldbeträge wiederum nach Holland, um dort «neues» Kokain zu kaufen. Weiter bewahrte er das deliktische Geld insbesondere in den professionellen Verstecken (im Differentialgetriebe und Dachhimmel) des Land Rovers wie auch in «seinen» Wohnungen auf und bezahlte D.___