Bandenmässige Qualifikation Wie die Vorinstanz zurecht festhielt, beurteilt sich die Qualifikation der Bandenmässigkeit bei der Geldwäscherei nach denselben Kriterien wie diejenige bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, weshalb im Wesentlichen auf die voranstehden Ausführungen unter Erwägung 16.2.3 verwiesen werden kann. Gemäss Beweisergebnis transportierten der Beschuldigte und D.________ mehrfach Geld, das für Kokainkäufe bestimmt war, von der Schweiz nach Holland, wo-