Der entsprechende gemeinsame Tatentschluss hat bestanden. Die beiden wirkten als stabiles Team zusammen. Gewisse Ansätze einer Organisation waren vorhanden und die Intensität des Zusammenwirkens war durchaus hoch. Der Drogenhandel war organisiert und systematisch, wobei jeder seine Rolle hatte. Der Beschuldigte war der Chef und Organisator, welcher den Kontakt zu den Drogenlieferanten in Holland hatte und dort über Mengen, Preise und Qualität verhandelte sowie die Transporte koordinierte. D.________ war dessen Chauffeur für die Geld- und die Drogentransporte von der Schweiz nach Holland und retour. Hierfür erhielt D.__