_» doch insgesamt 50 Gramm Kokaingemisch resp. 36.5 Gramm reines Kokain. Der Beschuldigte handelte in Bezug auf sämtliche Einfuhren, Transporte, Lagerungen, Übergaben, Veräusserungen, Verschaffungen auf andere Weise resp. Anstaltungen treffen dazu direktvorsätzlich. Angesichts dessen, dass die nachgewiesene