Zusammengefasst ist für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte mit seiner Nachricht an E.________ bezwecken wollte, dass sie nicht gegen ihn aussagte und ihr deshalb in Aussicht stellte, dass sie sich ihm gegenüber in Schwierigkeiten bringen resp. Probleme mit ihm bekommen werde, wenn sie dies dennoch tat. Weiter ist für die Kammer im Gesamtkontext erwiesen, dass diese Nachricht E.________ Furcht eingejagt hätte, sofern sie diese tatsächlich erhalten hätte. 15.5 Beweisergebnis Nach den voranstehenden Ausführungen ist der Anklagesachverhalt gemäss den Ziffern 5 bzw. 5.2 der Anklageschrift erstellt. IV. Rechtliche Würdigung