707 Z. 209). Auf Frage, ob sie Angst vor dem Beschuldigten habe, erwähnte 108 sie weiter, «nicht hunderprozentig», aber sie habe schon ein bisschen Angst, er habe einen starken Charakter (pag. 707 Z. 216 f.). Schliesslich äusserte sie, sie wisse nicht, was er tun werde, wenn sie Aussagen [gegen ihn] machen werde, aber er habe wie erwähnt einen «sehr starken» Charakter (pag. 708 Z. 228 f.). Diese Aussagen von E.________ belegen, dass sie einen gewissen Respekt vor dem Beschuldigten hatte. Soweit die Verteidigung geltend machte, E.__