107 bringst du dich in Schwierigkeiten», zum Ausdruck bringen wollte, E.________ solle schweigen, ansonsten bringe sie sich ihm gegenüber in Schwierigkeiten: Der Beschuldigte behauptete in der Einvernahme vom 31. Oktober 2017 auf Vorhalt dieser Formulierung und auf Frage, in welche Schwierigkeiten sich E.________ denn bringen würde, wenn sie nicht schweige, zwar Folgendes (pag. 436): «Weil sie mir gesagt hat, dass sie grosse gesundheitliche Schwierigkeiten habe. Dass sie fast nichts mehr isst und dass sie gesundheitliche Probleme habe.».