übersetzt unter anderem Folgendes (pag. 259 f.): Schweige, sonst bringst du dich in Schwierigkeiten. Vertraue nichts deiner Anwältin an, sie arbeitet mit dem Staatsanwalt zusammen. Mach keine weiteren Aussagen. Mach keine Aussagen gegen mich, sag, dass du nichts weisst. Aus dieser Formulierung geht zweifelsfrei hervor, dass der Beschuldigte nicht wollte, dass E.________ gegen ihn aussagte. Weiter erachtet es die Kammer mit der Vorinstanz als erstellt, dass der Beschuldigte mit dem Satz, «Schweige, sonst