Nach den voranstehenden Ausführungen ist der Sachverhalt gemäss Ziffer 4 der Anklageschrift insoweit erstellt, als erwiesen ist, dass es der Beschuldigte war, der die sichergestellte «Gehaltsabrechnung April 2017» der «Q.________» durch Hineinkopieren des Datums, des angeblichen Lohns und der Firmenbezeichnung oder durch anderweitige Manipulation herstellte, um damit den Erhalt eines Kredits für die Hypothek seines Hauses zu erwirken.