Weiter spricht der Umstand, dass der manipulierte Lohnausweis beim Beschuldigten sichergestellt wurde, dafür, dass er diesen hergestellt hat, ist doch kaum davon auszugehen, dass dieser beim Beschuldigten vorgefunden worden wäre, wenn sein Buchhalter in der Dominikanischen Republik den Lohnausweis erstellt hätte. Widersprüchlich und lebensfremd erscheint auch, dass laut den Angaben des Beschuldigten sein dominikanischer Buchhalter den Lohnausweis manipuliert haben soll, obwohl europäische Lohnabrechnungen – wie er später behauptete – in der Dominikanischen Republik wertlos seien. Ferner fällt auf, dass beim manipulierten Lohnausweis das Logo «Q.________» verwendet wurde (pag.