Das hat jemand für mich gemacht.». In der Schlusseinvernahme vom 21. Oktober 2019 machte er schliesslich geltend, der Buchhalter habe ihm gesagt, er solle die letzten drei Lohnabrechnungen «bringen», worauf er diesem geantwortet habe, dass er schon längere Zeit nicht mehr arbeite. Der Buchhalter habe aber insistiert und gesagt, er solle die Lohnausweise dennoch «bringen» – schliesslich habe der Buchhalter ja etwas Geld mit ihm verdienen wollen und habe «diese Papiere» dann auch gefälscht (zum Ganzen pag. 593 Z. 707 ff.). Der Beschuldigte stellte sich, wie die Verteidigung vorbrachte (vgl. pag.