104 pag. 360 f. Z. 264 ff.). Auf Frage, ob der Lohnausweis somit gefälscht worden sei, erklärte der Beschuldigte (pag. 361 Z. 270): «Ja, aber nicht durch mich, sondern durch den dominikanischen Buchhalter». Dieser lebe in der Dominikanischen Republik (pag. 361 Z. 273). In der Einvernahme vom 15. Januar 2018 wurde dem Beschuldigten vorgehalten, diese Aussage, wonach sein in der Dominikanischen Republik wohnhafter Buchhalter den fraglichen Lohnausweis gefälscht habe, erscheine unlogisch, worauf er entgegnete (pag. 496 Z. 560): «Nein, das habe ich nicht gemacht. Das hat jemand für mich gemacht.».