Weiter ist zu prüfen, ob der Beschuldigte den Lohnausweis zur Erlangung des Kredits tatsächlich verwendete. Er stellte sich nämlich auf den Standpunkt, die europäischen Lohnausweise hätten in der Dominikanischen Republik keinen Wert und er habe das Geld für sein Haus von einem privaten Freund «genommen» resp. ausgeliehen (pag. 593 Z. 711 ff.). 14.3 Beweismittel Zur Klärung dieser Frage liegen nebst dem sichergestellten Lohnausweis (pag. 1794), insbesondere die Gehaltsabrechnungen der «BC.________» von Oktober 2008 bis August 2010 (pag.