103 14.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass anlässlich der Hausdurchsuchung eine «Gehaltsabrechnung April 2017» der «Q.________» sichergestellt wurde, die vom 25. April 2017 datiert und der sich entnehmen lässt, dass dem Beschuldigten ein Nettolohn von CHF 3'317.25 ausbezahlt worden sein soll (pag. 1497). Weiter ist klar, dass dieser Lohnausweis offensichtlich nicht von der «Q.________» ausgestellt wurde.