Wenn D.________ für A.________ sowohl Geld auf dem Hinweg als auch (bewusst) Kokain auf dem Rückweg transportierte, stellte A.________ ihm eine Bezahlung von CHF 2‘500.00 in Aussicht. A.________ bezahlte ihm nur die ersten zwei Kokain- und Geldtransporte, insgesamt CHF 5‘000.00. Die CHF 2‘500.00 für den zweitletzten und den letzten (bewussten) Geld- und Kokaintransport bezahlte A.________ ihm noch nicht.