In Ziffer 2.7 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 3514 [Hervorhebungen im Original]): Bezahlung einer unbekannten Gesamtsumme, mindestens CHF 10‘000.00, an D.________, im Zeitraum von Februar 2016 bis am 7. September 2017 (Anhaltung), als Lohn für die Chauffeurund Transportdienstleistungen, die D.________ für A.________ erbrachte.