100 gibt sich nämlich, dass der Beschuldigte in dieser Zeit mehrere Überweisungen an verschiedene Personen in der Dominikanischen Republik und einmal an eine Person in Spanien machte, im Gesamtbetrag von CHF 3'520.95 (pag. 2087 f. und pag. 2090 f.). Damit ist erwiesen, dass der Beschuldigte von 1. Januar 2016 bis 7. September 2017 CHF 3'520.95, die aus dem Drogenhandel stammten, an in der Dominikanischen Republik bzw. in Spanien wohnhafte Personen überwies. Soweit weitergehend ist der Vorwurf gemäss Ziffer