Er wechselte drei Mal Geld in Wechselstuben. D.________ hob zudem am 5. September 2019, um 23:56 Uhr, bei der AK.________ (Bank), von seinem Konto bei der AK.________ (Bank) € 1‘000.00 ab, zum Kurs von 1.1767, weil A.________ noch € fehlten. Dieses Geld wurde am 6. September 2017 zum Kokainkauf eingesetzt (vgl. dazu Ziff. 1.1.4 und 2.1.4. hiervor). D.________ nahm als Gegenleistung CHF 1‘000.00 von ihm entgegen, wobei diese Tausendernote am 7. September 2019 [recte: 2017] in den Effekten von D.________ sichergestellt werden konnte (Vgl. dazu Ziff. 2.1. und Ziff. 2.2. hiervor; dort bereits inbegriffen).