98 4. September 2017 (pag. 685) decken, ist somit erstellt, dass E.________ im Auftrag des Beschuldigten von anfangs 2016 bis 7. September 2017 in Bern – insbesondere bei der AK.________ (Bank) und im AL.________ (Geschäft) – rund CHF 25'000.00, die aus dem Drogenhandel stammten, in Euro wechselte. Wie die Vorinstanz zurecht festhielt, ist dieser Betrag bereits bei den Vorwürfen gemäss den Ziffern 2.1 und 2.2 der Anklageschrift inbegriffen resp.