Dies sei während den letzten zwei Jahren gewesen (p. 672 Z. 494). In der nachfolgenden Einvernahme gleichentags bestätigte sie ihre bisherigen Aussagen, wonach sie seit zwei Jahren fünf oder sechs Mal Geld von Schweizerfranken in Euro, insgesamt ca. CHF 25'000.00, für den Beschuldigten gewechselt habe (p. 696 Z. 49 ff.). In der Schlusseinvernahme vom 14.10.2019 erklärte sie, dass sie nicht sicher sei, ob sie am 04.09.2017 Geld gewechselt habe. Es sei um CHF 5'000.00 gegangen (p. 729 Z. 1018 und 1021 f.). Es könne am nächsten Tag gewesen sein. Sie wisse, dass das Geld gewechselt worden sei (p. 730 Z. 1024 ff.). Sie glaube, dass sie das Geld gewechselt habe (p. 730 Z. 1028 f.).