Jeden Monat oder jeden zweiten Monat. Er habe ihr immer um die CHF 4'000.00 oder 5'000.00 zum Wechseln gegeben (p. 671 Z. 432 und 436 f.). Sie sei in den AL.________ (Geschäft) gegangen, um das Geld zu wechseln (p. 672 Z. 466). Sie schätze, sie habe in dieser ganzen Zeit ca. CHF 25'000.00 für den Beschuldigten gewechselt (p. 672 Z. 485 f.). Sie bejahte, mindestens fünf oder sechs Mal für den Beschuldigten Geld gewechselt zu haben (p. 672 Z. 488 ff.). Dies sei während den letzten zwei Jahren gewesen (p. 672 Z. 494).