(Geschäft) schickte, um nach einem besseren Wechselkurs zu fragen. Auf Vorhalt dieser Audiodatei erklärte sie anlässlich ihrer Hafteröffnung am 18.10.2017, dass der Beschuldigte sie beauftragt habe, einige Franken in Euros zu wechseln. Sie habe CHF 4'000.00 oder 5'000.00 vom Beschuldigten erhalten, damit sie es in Euro wechsle (p. 670 Z. 398 f., 408 f. und 413). D.________ bestätigte nach Vorhalt der Audiodatei ebenfalls, dass E.________ glaublich vorher schon Geld gewechselt habe und an diesem Tag auch (p. 855 Z. 107 f.). Weiter führte E.________ aus, sie habe einige Male für den Beschuldigten Geld gewechselt. Jeden Monat oder jeden zweiten Monat.