Wenn in den Niederlanden grössere Mengen als 2 Kilogramm Kokain erworben und im Auftrag von und für A.________ in die Schweiz transportiert wurden, führten A.________ und D.________ dafür auf dem Hinweg jeweils Bargeldbeträge von mindestens € 60‘000.00, € 70‘000.00 oder mehr aus der Schweiz aus; je nach Menge und Marktpreis des Kokains. Teilweise fuhren noch weitere Personen mit, die auch noch Geld mitnahmen bzw. ins Versteck gaben.