Ihre späteren Aussagen belegen ebenso wie die Tatsache, dass der Beschuldigte über keine legalen Einkommensquellen verfügt hat, vielmehr, dass die Gelder, die er verwendete, aus seinen Drogengeschäften stammten und mithin illegaler Herkunft waren. Damit war dem Beschuldigten entgegen der Behauptung der Verteidigung klar, dass das Geld, welches teilweise im professionellen Versteck – im Differentialgetriebe oder im Dachhimmel (u.a. pag. 280) – seines Land Rovers zwecks Kokainkaufs nach Holland transportiert wurde, aus Drogengeschäften stammte, setzte er – wie die Vorinstanz zutreffend feststellte – den mit seinen Drogengeschäften erzielten Erlös doch erneut für Kokainkäufe ein.