4080). Die Verteidigung wandte in der Berufungsverhandlung dagegen ein, die Akten legten nahe, dass die transportierten Gelder aus legalen Quellen gestammt hätten. AE.________ habe gesagt, dass er sein erstes Kokaingeschäft mit Geld finanziert habe, das aus dem Verkauf von Streckmitteln gestammt habe, was bekanntlich legal sei. E.________ habe zudem erklärt, der Beschuldigte habe sehr oft Lotto gespielt und dabei viel Geld gewonnen. Der Beschuldigte selber habe in der Berufungsverhandlung schliesslich erwähnt, dass er seit seiner Haftentlassung im früheren Verfahren immer temporär gearbeitet habe.