genswerte zu vereiteln oder zu verunmöglichen (pag. 3511 ff.). In den Ziffern 2.1- 2.7 werden dem Beschuldigten einzelne, gemäss Anklageschrift bekannte Sachverhalte vorgeworfen, die in der Ziffer 2 inbegriffen sind (pag. 3512 ff.). Soweit die (allgemeinen) Vorwürfe gemäss Ziffer 2 der Anklageschrift über die einzelnen An-