13. Vorwurf der Geldwäscherei, schwerer Fall 13.1 Anklagesachverhalt im Allgemeinen / Vorgehen In Ziffer 2 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten im Allgemeinen vorgeworfen, sich dem schweren Fall der Geldwäscherei, teilweise bandenmässig bzw. gemeinsam mit weiteren Tatbeteiligten begangen, schuldig gemacht zu haben.