Betreffend den Verkaufspreis erklärte der Beschuldigte zunächst, dass er das Kokain für ca. CHF 100.00 pro Gramm verkauft habe (p. 554 Z. 1344 ff.). Diese Aussage bestätigte er in der Folge (p. 559 Z. 1523 ff.) und führte aus, dass die Leute bis Mengen zu 20 Gramm CHF 100.00 pro Gramm und bei Mengen von 50 Gramm CHF 45.00 pro Gramm bezahlt hätten (p. 559 Z. 1528 ff.). Das Gericht stützt sich auf die tatnäheren Aussagen des Beschuldigten ab: Der Beschuldigte hat «AQ.________» das Kokain jeweils zu CHF 100.00 pro Gramm verkauft, was einen Verkaufspreis von insgesamt CHF 5'000.00 ergibt.