Gemäss Audioüberwachung fand ein Gespräch des Beschuldigten mit «AQ.________» am 02.09.2017 im VW Golf statt und gemäss GPS fuhr der Beschuldigte mit diesem Auto während des Gesprächs eine Strecke zwischen Burgdorf und Ostermundigen (p. 419). Es ist deshalb als erstellt zu erachten, dass in diesem Zeitpunkt eine der beiden Drogenübergaben stattgefunden hat. Wann die zweite Übergabe stattgefunden hat, konnte der Beschuldigte nicht mehr sagen (p. 559 Z. 1506 f.).