Zusammengefasst ist erstellt, dass der Beschuldigte «AH.________» am 6. August 2017 ein Kilogramm Kokaingemisch bzw. 825 Gramm reines Kokain veräusserte zu einem Preis von CHF 45'000.00. Weiter ist erwiesen, dass «AH.________» dem Beschuldigten für den Transport dieses Kokains mindestens CHF 3'500.00 bezahlte. Schliesslich geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte dieses Kokain zum üblichen Grammpreis von EUR 27.00, mithin für EUR 27'000.00 erwarb. 12.14 Vorwurf gemäss Ziffer 1.2.6 der Anklageschrift In Ziffer 1.2.6 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag.