Betreffend den Erwerbspreis des Kokains ist auf die Aussagen des Beschuldigten im Gespräch aus der Audioüberwachung vom 30.08.2017 und damit einen Grammpreis von € 27.00 abzustellen (p. 421). Der Beschuldigte bestätigte diesen Grammpreis (p. 411 Z. 279 ff.). Damit resultiert ein Preis von € 20’547.00 für die entgegengenommenen 761 Gramm Kokain (vgl. auch Ziff. III.6.2 hiervor).