84 Amsterdam/NL in die Schweiz befördern und einführen liess. Das Kokain wurde jedenfalls an das Domizil von A.________ befördert. A.________ nahm am 6. August 2017 um 19:56 Uhr und um 21:12 Uhr mit X.________ von der Polizei telefonisch Kontakt auf. Er kündigte an, dass der Dominikaner, gemeint war AE.________, am heutigen Abend eine Lieferung erhalten werde. Er werde am Bahnhof Bern ankommen, ihn dort abholen und er werde sich wieder melden, wenn die Lieferung in der Wohnung sei.