1.2.3 der Anklageschrift somit als erstellt und geht mit der Vorinstanz von 400 Gramm Kokaingemisch bzw. von 300 Gramm reinem Kokain aus, welches der Beschuldigte für AE.________ in Holland für EUR 7'000.00 erwarb und für diesen – gegen eine Entgeld von EUR 1'000.00 – in die Schweiz transportierte. 12.12 Vorwurf gemäss Ziffer 1.2.4 der Anklageschrift In Ziffer 1.2.4 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 3509 f. [Hervorhebungen im Original]): […] von 4. bis 6. August 2017: Entgegennahme, Befördern und Veräussern bzw. auf andere Weise