Betreffend Transport ist davon auszugehen, dass dieser durch unbekannten Dominikaner erfolgte, welche mit einem VW Polo mit Tessiner Kontrollschildern fuhren: Gemäss Observation der Polizei konnte am 05.07.2017 ein VW Polo mit Tessiner Kontrollschildern beim Domizil des Beschuldigten festgestellt werden (vgl. p. 873 Z. 61 ff.). D.________ zufolge machten sie Drogengeschäfte zusammen mit dem Beschuldigten (p. 873 Z. 61 ff.). Er erklärte auch, dass er mit dem Beschuldigten nach Holland gefahren sei. Es sei aber nichts gemacht worden (p. 941 Z. 599).